Der Suchraum ist der Bereich, der nach möglichen Trassenkorridoren für eine geplante Leitung untersucht wird. Dieser wird nach örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Verkehrswege, Naturschutzgebiete etc. festgelegt.
Die Main-Donau Netzgesellschaft als Messstellenbetreiber wird ein jährliches Entgelt für die Einrichtung und den Betrieb der Messstellen verrechnen. Hierfür hat der Gesetzgeber in § 31 MsbG (für iMsys) beziehungsweise in § 32 MsbG (für mMe) gestaffelte Preisobergrenzen festgelegt.
Die Main-Donau Netzgesellschaft wird innerhalb der im MsbG festgelegten Fristen im Laufe des Jahres 2017 auf öffentlichem Wege (Anzeiger, Internetauftritt) das Preisblatt für die Messentgelte veröffentlichen.
Ein Trassenkorridor ist ein Gebietsstreifen, innerhalb der die Trasse einer Stromleitung verläuft. Dieser kann 500 bis 1000 Meter breit sein und verläuft im Suchraum.
Nein, der Kunde hat keine Möglichkeit, sich dem Einbau zu widersetzen. Im Messstellenbetriebsgesetz § 36 (3) heißt es:
"Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ... oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem ... zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern oder abändern zu lassen."
Ein Übertragungsnetz dient dem überregionalen inländischen und grenzüberschreitenden Stromtransport über weite Strecken. Ein Verteilnetz dagegen dient dem regional abgegrenzten Stromtransport zu Kunden(anlagen) und Letztverbrauchern. Vergleicht man beide Begriffe mit dem Straßennetz, so verhält sich das Übertragungsnetz zum Verteilnetz wie eine Autobahn zu einer Landstraße oder innerstädtischen Straße. [Quelle: www.netzausbau.de ]
Weitere Informationen zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Digitalisierung der Energiewende: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/digitalisierung-der-energiewende.html
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetz-zur-digitalisierung-der-energiewende.html
Weitere Informationen zum Thema „Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Für die Erneuerung gibt es zwei Möglichkeiten: den Ersatzneubau auf bestehender Trasse oder auf neuer Trasse. Falls auf neuer Trasse eine geeignete Freileitungstrasse gefunden wird, könnte die Leitung außerhalb der Wohnbebauung errichtet werden. Hierzu wurde eine Trassenstudie beauftragt, um verschiedene Varianten zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Trassenstudie liegen noch nicht vor. Deshalb ist es uns zurzeit nicht möglich, Ihnen diesbezüglich konkrete Aussagen zu geben.
Bei Fragen und Wünschen* zur individuellen Rolloutplanung bei intelligenten Messsystemen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse:
imsys.rolloutplanung@main-donau-netz.de
*Die Berücksichtigung von Anfragen bzgl. der individuellen Planung des Rollouts von intelligenten Messsystemen obliegt dem Messstellenbetrieb.
Nach Auswertung der Trassenstudie gilt es, ein Genehmigungsverfahren für die Trasse bei der Regierung von Mittelfranken einzuleiten. Dieses Verfahren wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Sobald die Regierung die Genehmigung erteilt, kann mit dem Bau begonnen werden.
Die Main-Donau Netzgesellschaft betreibt für große Teile Frankens, Nürnbergs und darüberhinaus, Netze für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme. Für jeden dieser Bereiche bieten wir Ihnen Leistungen rund ums Netz an.
Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zu Netzanschlüssen, Netznutzung, Netzentgelte und anderen Dienstleistungen.